Mit bestätigten Demonstrationsverboten unterstützen Gerichte die Corona-Politik und ignorieren widersprechende Fakten. Von Tilo Gräser. Die Proteste gegen die Corona-Politik der Regierungen von Bund und Ländern halten an. Dagegen greift die etablierte Politik zum Mittel des Verbots von Demonstrationen, zunehmend unterstützt von der Rechtsprechung auf verschiedenen Ebenen. Es scheint, als wäre die vermeintlich unabhängige Justiz nun doch von der Corona-Politik infiziert. Sie übernimmt jedenfalls fast ungefiltert deren Argumente und Behauptungen. Dabei begründet sie ihre Urteile und Entscheidungen mit Aussagen, die selbst das dem Bundesgesundheitsministerium unterstehende Robert Koch-Institut widerlegt. Die politische Infektion der Justiz reicht anscheinend bis ins Bundesverfassungsgericht. Die Initiative „Querdenken 421“ in Bremen hatte am 5. Dezember 2020 in die Hansestadt zum „Bundesweiten Fest für Frieden und Freiheit“ eingeladen. Die Organisatoren forderten „die sofortige Beendigung sämtlicher Corona-Maßnahmen und Wiederherstellung der Grundrechte“. Doch das Fest sowie eine weitere Veranstaltung wurden vom Bremer Ordnungsamt verboten. Zwei Eilanträge der Initiative gegen das Verbot wurden Berichten nach vom Verwaltungsgericht (VG) der Stadt ebenso wie vom Oberverwaltungsgericht (OVG) abgelehnt...weiterlesen hier:
https://kenfm.de/der-infizierte-rechtsstaat-von-tilo-graeser/ Dieser Beitrag erschien am 08.12.2020 im Rubikon – Magazin für die kritische Masse. JETZT KENFM UNTERSTÜTZEN:
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