Vielfach werden Patentanmelder durch einen Prüfungsbescheid des Patentamts erstmalig ernsthaft mit dem Begriff des Standes der Technik konfrontiert. In einem solchen Prüfungsbescheid ist dann zumeist von Dokumenten des Standes der Technik oder Entgegenhaltungen die Rede, bei denen es sich in der Regel um ältere Patentanmeldungen oder Patente handelt. Für den Stand der Technik existieren jedoch noch andere Quellen, auf die hier näher eingegangen werden soll.
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