Das Arbeitsschutzgesetz schreibt es vor: Jeder Arbeitgeber muss sich darum kümmern, dass seine Angestellten gute Arbeitsbedingungen haben. Zum einen physisch, das heißt zum Beispiel, dass die körperliche Belastung nicht zu groß ist. Zum anderen darf aber auch die psychische Belastung nicht die Gesundheit beeinträchtigen.